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Kryptowährung

Grayscale denkt über mögliche steuerliche Auswirkungen für Spot-Bitcoin-ETFs nach

Grayscale denkt über mögliche steuerliche Auswirkungen für Spot-Bitcoin-ETFs nach

Grayscale prüft derzeit die möglichen steuerlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit Spot-Bitcoin-(BTC)-Exchange-Trade-Fonds (ETF), ausgelöst durch ungenaue Berichte über ungünstige steuerliche Auswirkungen, die im Umlauf sind.

In einer Reihe von Beiträgen auf X (ehemals Twitter) stellt Grayscale klar, dass Privatanlegern des Grayscale Bitcoin Trust (GBTC) voraussichtlich keine steuerlichen Auswirkungen entstehen, wenn der Fonds Bitcoin verkauft, um Bargeld für die Erfüllung von Aktienrücknahmen zu generieren.

Grayscale wies darauf hin, dass dies daran liegt, dass der GBTC als Grantor Trust strukturiert ist, was bedeutet, dass das Unternehmen, das den Trust gründet, für Zwecke der Einkommens- und Erbschaftssteuer als Eigentümer der Vermögenswerte und des Eigentums gilt.

„Barrücknahmen von Grantor Trusts sind für nicht zurückgebende Anteilseigner wie Privatanleger keine steuerpflichtigen Ereignisse“, heißt es in dem Beitrag und erläutert den Unterschied zu Investmentfonds:

„Im Gegensatz zu Investmentfonds und vielen anderen ETFs sind im Wesentlichen alle Spot-Rohstoff-ETFs (z. B. Gold) aus Steuergründen als Grantor Trusts strukturiert. Wir vertreten den Standpunkt, dass GBTC ordnungsgemäß als Grantor Trust behandelt wird.“

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Dies folgt auf aktuelle Berichte, aus denen hervorgeht, dass die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) ein weiteres Treffen mit Grayscale abgehalten hat, um ihren Spot-Bitcoin-ETF-Antrag weiter zu besprechen.

Am 8. Dezember berichtete Cointelegraph, dass Grayscale und Franklin Templeton sich mit der SEC zusammensetzten, um ihre Anträge zu prüfen, nur einen Tag nachdem Vertreter von Fidelity vor der SEC erschienen waren.

In der Zwischenzeit, nur wenige Tage zuvor, am 5. Dezember, verschob die SEC die Entscheidung über den Grayscale Spot Ethereum ETF auf den 24. Januar 2024.

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